Bei einem begleiteten Umgang findet der Kontakt, zwischen nicht zusammenlebenden wichtigen Menschen, wie z.B. Mutter/Vater und Kind, Geschwistern oder Großeltern mit Unterstützung von ausgebildetem Fachpersonal statt. Ein begleiteter Umgang ist z.B. bei hohem Konfliktpotenzial der Beteiligten sinnvoll aber auch bei Loyalitätskonflikten, erstem Kennenlernen zwischen Kind und Beteiligtem, Elternentfremdung und psychischen und physischen Beeinträchtigungen eines oder mehrerer Beteiligten.
Während des Zusammentreffens, unterstützt und fördert der Begleiter die Entwicklung eines positiven und förderlichen Kontakts zwischen Kind und Beteiligtem.
Der begleitete Umgang kann auch in Form einer begleiteten Übergabe stattfinden, wenn dort hohes Streitpotenzial herrscht. Der Begleiter ist dann bei der Übergabe des Kindes anwesend oder übernimmt das Holen und Bringen des Kindes direkt.
Ziel des begleiteten Umgangs ist es, den Kontakt zwischen Kindern und Kontaktpersonen zu verselbstständigen, damit sich die Beteiligten zukünftig ohne Begleitung harmonisch, respektvoll und freundlich begegnen können. Außerdem soll vor Allem das Kindeswohl höchste Priorität haben. Das Kind soll gestärkt werden, seine Bedürfnisse und sein Befinden gegenüber dem Beteiligten zu äußern und die Eltern oder anderen Beteiligten sollen sensibilisiert werden die Belange des Kindes zu verstehen. Wichtig sind hierbei die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der emotionalen und sozialen Beziehungen zwischen den Kindern und Beteiligten.
Der begleitete Umgang kann auf unterschiedlichen Wegen zustande kommen. In den meisten Fällen wird von den Familiengerichten angeordnet, den begleiteten Umgang zu nutzen.
Ihr könnt Euch aber auch an das zuständige Jugendamt oder direkt an uns wenden.
Institut für Entwicklungsförderung
Dörthe Cordes
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