Eine Schulbegleitung ist eine persönliche Assistenz für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen und/oder psychischer/seelischer Störungen. Sie begleiten Kinder im Schulalltag langfristig und unterstützen wo es nötig ist.
Das Ziel der Schulbegleitung ist, Eurem Kind die bestmögliche Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen und es so gut wie möglich dabei zu unterstützen selbstständig zu arbeiten. Sie unterstützt Euer Kind auch bei der Kommunikation mit Lehrern und Mitschülern, sowie dabei soziale Kontakte zu knüpfen und Freundschaften zu schließen.
Eine Schulbegleitung soll den Schulbesuch Eures Kindes grundsätzlich ermöglichen bzw. erleichtern.
Je nach Bedarf Eures Kindes, kommt eine Schulbegleitung aus unterschiedlichen Berufsgruppen. Meist aber, sind sie gelernte Erzieher/innen oder haben andere pädagogische Ausbildungen. Manchmal kann aber auch eine gelernte Krankenschwester zum Bedarf des Kindes passen, wenn das Kind z.B. eher pflegerische Hilfen braucht.
Grundsätzlich ist es so, dass man sich an den zuständigen Landkreis wenden muss, wenn man eine Schulbegleitung benötigt.
Ablauf im Landkreis Verden
Einen Antrag kann man bei der „Fachstelle – Eingliederungshilfe“ beim Landkreis Verden stellen. Dort wird der Bedarf geprüft. Falls schon Berichte oder Gutachten vorliegen, werden diese in die Entscheidung, zur Bewilligung der Schulbegleitung, mit einbezogen. Der Landkreis erstellt dann einen Kriterienkatalog, der uns dann via E-Mail erreicht. Falls wir keine freien Mitarbeiter haben, erstellen wir eine Stellenanzeige und suchen geeignete Bewerber.
Wenn wir die passende Schulbegleitung gefunden haben, melden wir uns beim zuständigen Amt. Das Amt prüft dann, ob die Schulbegleitung passt und wenn dies der Fall ist, kommt ein erstes Kennenlernen zustande.
Zur Weiterentwicklung im Landkreis Verden wird zurzeit zwischen dem Landkreis und den freien Trägern der Jugendhilfe Verden, eine Konzeption für die infrastrukturelle Poolbildung an den Schulen Verdens entworfen und soll so zur inklusiven Beschulung beitragen.
Näheres auf der Seite des Landkreises Verden.
Ablauf im Landkreis Rotenburg (Wümme)
Einen Antrag auf Schulbegleitung kann man beim zuständigen Amt (Sozialhilfe oder Jugendamt) stellen. Antragsberechtigt sind die sorgeberechtigten Eltern. Dort wird der Bedarf geprüft. Falls schon Berichte oder Gutachten vorliegen, werden diese in die Entscheidung, zur Bewilligung der Schulbegleitung, mit einbezogen. Ihr könnt Euch dann bei uns melden. Gern telefonisch oder per Kontaktformular.
Falls wir keine freien Mitarbeiter haben, erstellen wir eine Stellenanzeige und suchen geeignete Bewerber. Wenn wir die passende Schulbegleitung gefunden haben, melden wir uns beim zuständigen Amt. Das Amt prüft dann, ob die Schulbegleitung passt und wenn dies der Fall ist, kommt ein erstes Kennenlernen zustande.
Institut für Entwicklungsförderung
Dörthe Cordes
Telefon: 0 42 69 – 9 32 05 95
Telefax: 0 42 69 – 9 32 05 96
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