Schulassistenz

Wissenswertes über die Schulassistenz

Was macht eine Schulbegleitung?

Eine Schulbegleitung ist eine persönliche Assistenz für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen und/oder psychischer/seelischer Störungen. Sie begleiten Kinder im Schulalltag langfristig und unterstützen wo es nötig ist.

Das Ziel der Schulbegleitung ist, Eurem Kind die bestmögliche Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen und es so gut wie möglich dabei zu unterstützen selbstständig zu arbeiten. Sie unterstützt Euer Kind auch bei der Kommunikation mit Lehrern und Mitschülern, sowie dabei soziale Kontakte zu knüpfen und Freundschaften zu schließen.

Eine Schulbegleitung soll den Schulbesuch Eures Kindes grundsätzlich ermöglichen bzw. erleichtern.

Je nach Bedarf Eures Kindes, kommt eine Schulbegleitung aus unterschiedlichen Berufsgruppen. Meist aber, sind sie gelernte Erzieher/innen oder haben andere pädagogische Ausbildungen. Manchmal kann aber auch eine gelernte Krankenschwester zum Bedarf des Kindes passen, wenn das Kind z.B. eher pflegerische Hilfen braucht.

Was macht eine Schulbegleitung und wer braucht diese?

  • Sie begleitet den gesamten Schulalltag (ersetzt aber nicht die Aufgaben eines Lehrers)
  • Gibt Hilfestellungen bei den täglichen, schulischen Anforderungen
  • Hilft bei den Vorbereitungen auf den Unterricht (gibt Struktur und unterstützt bei der Vorbereitung des Arbeitsplatzes)
  • Fähigkeiten stärken
  • Bietet Halt
  • Unterstützt bei Konflikten
  • Kontaktaufnahme zu Mitschülern bestärken
  • Hilfe zur Bewältigung von Ängsten und Problemen
  • Ruhephasen ermöglichen
  • Gibt Orientierung auf dem Schulgelände/Pausenbegleitung
  • Förderung von Regelbewusstsein
  • Pflegerische Tätigkeiten
  • Unterstützung bei Toilettengängen
  • Körperhygiene (Hände waschen, Nase putzen etc.)
  • Hilfe für gehbehinderte Kinder
  • Hilfestellung für Kinder mit Krankheiten, wie z.B. Diabetes oder Epilepsie etc. (Unterstützung bei der Medikamentengabe)
  • Begleitung auf Ausflüge und Klassenfahrten

Wie kommt mein Kind zur Schulbegleitung?

Grundsätzlich ist es so, dass man sich an den zuständigen Landkreis wenden muss, wenn man eine Schulbegleitung benötigt.

Ablauf im Landkreis Verden

Einen Antrag kann man bei der „Fachstelle – Eingliederungshilfe“ beim Landkreis Verden stellen. Dort wird der Bedarf geprüft. Falls schon Berichte oder Gutachten vorliegen, werden diese in die Entscheidung, zur Bewilligung der Schulbegleitung, mit einbezogen. Der Landkreis erstellt dann einen Kriterienkatalog, der uns dann via E-Mail erreicht. Falls wir keine freien Mitarbeiter haben, erstellen wir eine Stellenanzeige und suchen geeignete Bewerber.

Wenn wir die passende Schulbegleitung gefunden haben, melden wir uns beim zuständigen Amt. Das Amt prüft dann, ob die Schulbegleitung passt und wenn dies der Fall ist, kommt ein erstes Kennenlernen zustande.

Zur Weiterentwicklung im Landkreis Verden wird zurzeit zwischen dem Landkreis und den freien Trägern der Jugendhilfe Verden, eine Konzeption für die infrastrukturelle Poolbildung an den Schulen Verdens entworfen und soll so zur inklusiven Beschulung beitragen.

Näheres auf der Seite des Landkreises Verden.

Ablauf im Landkreis Rotenburg (Wümme)

Einen Antrag auf Schulbegleitung kann man beim zuständigen Amt (Sozialhilfe oder Jugendamt) stellen. Antragsberechtigt sind die sorgeberechtigten Eltern. Dort wird der Bedarf geprüft. Falls schon Berichte oder Gutachten vorliegen, werden diese in die Entscheidung, zur Bewilligung der Schulbegleitung, mit einbezogen. Ihr könnt Euch dann bei uns melden. Gern telefonisch oder per Kontaktformular.

Falls wir keine freien Mitarbeiter haben, erstellen wir eine Stellenanzeige und suchen geeignete Bewerber. Wenn wir die passende Schulbegleitung gefunden haben, melden wir uns beim zuständigen Amt. Das Amt prüft dann, ob die Schulbegleitung passt und wenn dies der Fall ist, kommt ein erstes Kennenlernen zustande.

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    Kontaktdaten

    Institut für Entwicklungsförderung
    Dörthe Cordes

    Telefon: 0 42 69 – 9 32 05 95
    Telefax: 0 42 69 – 9 32 05 96

    www.ife-cordes.de
    kontakt@ife-cordes.de

    Johann-Harms-Straße 42
    27367 Ahausen

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